Honorartarif (Liechtenstein) - kurz erklärt
Der Honorartarif ist eine Form der Versicherungslösung innerhalb einer Versicherung, bei der vollständig oder weitgehend auf provisionsbasierte Kostenstrukturen verzichtet wird und stattdessen ein transparentes, einmaliges oder klar definiertes Honorar vereinbart wird.
Das Kapital wird dabei ohne versteckte Innenprovisionen investiert, wodurch die tatsächliche Nettorendite im Vordergrund steht.
In Verbindung mit einem Versicherungsmantel aus Liechtenstein entsteht eine Lösung, die transparente Kosten, professionelle Kapitalanlage und rechtliche Struktur miteinander verbindet.
Das Vermögen gilt als separates Sondervermögen und ist strikt vom Vermögen des Versicherers getrennt. Zudem unterliegt es nicht den gleichen Eingriffsmöglichkeiten wie in EU-Systemen, insbesondere bestehen keine Regelungen vergleichbar mit § 314 VAG, wodurch ein höheres Maß an rechtlicher Stabilität und Schutz des Kapitals erreicht wird.
Entscheidend ist die Kombination aus Kostentransparenz, professioneller Vermögensverwaltung und einem stabilen, investorenfreundlichen Rechtsrahmen.